Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SHERPA Erlebnisreisen, SHERPA Trophy,
für SHERPA Trophy, SHERPA Tag und weitere SHERPA Trophy Veranstaltungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Mitwirken und die Teilnahme , sowie die damit zusammenhängenden Teilnahmegebühren, Startgebühren, Eintritte etc. für SHERPA Veranstaltungen, ausgerichtet durch SHERPA oder in Veranstaltungsankündigung mitbenannte juristische Personen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1
Die Sicherheit aller Teilnehmer steht während der gesamten Veranstaltung an erster Stelle.
1a
Damit die Veranstaltung für alle Teilnehmer ein Erfolg wird ist der Veranstalter sowohl im Vorfeld als auch während der Durchführung nach Kräften bemüht alles so zu gestalten, dass das Risiko von Schäden für die Teilnehmer auf das Minimum reduziert ist.
1b
Um dieses Ziel zu erreichen ist jedoch auch die Zusammenarbeit aller Teilnehmer erforderlich, und es versteht sich von selbst, dass jeder einzelne gehalten ist sich rücksichtsvoll und umsichtig zu Verhalten, um unnötige Risiken für sich und andere zu vermeiden helfen.
2
Generell gilt der verbindende Modellbau(er)geist.
2
Gefordert wird/eingehalten werden muss:
2a
Absoluter Respekt (zum Schutz vor Schäden) vor
Modellen, Kulissen, angelegten Strecken,
Zubehör, Material
und natürlich Personen
2b
Ein entsprechender Umgang wird vorausgesetzt und eingefordert.
2c
Eltern und Erziehungsberechtigte sind in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für ihre Kinder und Schützlinge.
2d
Dinge die nicht das eigene Eigentum sind,werden nur nach Zustimmung des Eigentümers berührt, betreten oder genutzt.
2e
Nichtbeachten führt zum Ausschluss der Veranstaltung!
3
Bitte haben Sie zudem dafür Verständnis, dass der Veranstalter für trotz aller Bemühungen wider Erwarten eintretende Schäden der Teilnehmer keine Haftung übernehmen kann und wird, womit die folgenden Regeln gelten müssen:
3a
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil.
Sie bzw. bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem benutzten Fahrzeug verursachten Schäden und allen Schäden an ihrem Fahrzeug selbst.
3b
Es können weder Ausrichter, noch andere an Aufbau und Organisation beteiligte Personen, für Schäden an Fahrzeug bzw. an seiner Person, haftbar gemacht werden.
3c
Ausgeschlossen ist auch die Haftung der Ausrichter und anderen an Aufbau und Organisation beteiligten Personen für bei An- und Abreise entstandenen Schäden oder Unkosten an Fahrzeugen bzw. Personen.
4
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, wenn dringliche Gründe vorliegen und die Durchführung behindern.
4a
In einem solchen Fall werden die vorgelegten Startgebühren, Teilnahmegebühren, Übernachtungskosten, nach Abzug der schon angefallenen Kosten zur Veranstaltungsausrichtung, erstattet. Der Veranstalter kann somit einen Betrag der vorgelegten Gebühr, welcher für die ggf. dennoch anfallenden Kosten für die gebuchte Unterbringung, Miete, Versicherung, Personal, teilnehmerbasierte Kosten und Aufwendungen benötigt wird, einbehalten.
4b
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Plattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
4c
Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschliessen“ klickt.
4d
Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
4e
Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail (ggf. automatisierte Rückmeldung) bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
4f
Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
4g
Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss binnen 7 Tagen fällig und spätestens 20Uhr des Vorabends der Veranstaltung.
4h
Ausnahme sind Veranstaltungen mit vorher genannter Meldemöglichkeit vor Ort.
5
Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:
info@sherpa-trophy.de
Birkenallee 8
50858 Köln
5a
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
5b
Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
5c
Bei Rücktritt/Storno bis 3 Wochen vor Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 1/6tel mindestens aber 10 EUR erstattet.
Bei Rücktritt/Storno ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, oder einer Veranstaltungsabsage durch höhere Gewalt, erfolgt keine Erstattung. Die errichtete Gebühr gilt als Reuegeld.
5d
Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis zum Vorabend der Veranstaltung die Möglichkeit, eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben.
6a
Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
6b
Die Veröffentlichung von Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nur durch Genehmigung seitens des Veranstalters gestattet. Diese kann veranstaltungsgebunden ausgesprochen, oder gezielt schriftlich/persönlich erfolgen.
6c
Die Veröffentlichung von veranstaltungsschädigendem/beleidigendem Material ist untersagt.
6d
Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, seiner Modelle und mitgebrachten Ausstattungen, die auch über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in Medien zu nutzen.
7
Der Veranstalter haftet
7a
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
7b
Im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
7c
Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
7d
Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8
Datenschutz
Welche personenbezogenen Daten erheben wir und woher stammen diese?
8a
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere folgende
Daten:
Ihre Stammdaten (wie Vorname, Nachname, Namenszusätze und Funktionen),
Kontaktdaten (Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
ggf. Foto- und Videomaterial.
8b
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich direkt bei Ihnen im Rahmen einer
Kontaktaufnahme bzw. im Rahmen der Anmeldung zu unserer Veranstaltung erhoben.
Zudem werden bei der Veranstaltung Fotos und Videos gemacht.
8c
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wenn wir Ihre Daten verarbeiten, beachten wir die Bestimmungen der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) und das Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Organisation und Durchführung der von uns
organisierten Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben.
8d
Die bei der Veranstaltung angefertigten Foto- und Videoaufnahmen werden ggf. zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit in der Presse, im Internet oder in einer unserer Publikationen veröffentlicht. Mit der Zustimmung zu diesen AGBs akzeptieren Sie diese Möglichkeiten. Die vorrangige
Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 LDSG in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e.
DSGVO.
Unter Umständen fragen wir auch Ihre gesonderte Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1
Satz 1 Buchstabe a und Artikel 7 DSGVO als datenschutzrechtliche Erlaubnisvorschrift ab.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke
nicht mehr erforderlich sind.
8f
Außerdem werden Ihre Daten gelöscht, wenn Sie von Ihrem
Widerrufs- bzw. Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Durch ein Löschkonzept mit
regelmäßigen Prüfungen der Datenbestände stellen wir die Löschung sicher.
8g
Wer bekommt Ihre Daten?
Innerhalb der SHERPA erhalten nur die Personen und
Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die mit der Organisation und Durchführung der
Veranstaltung sowie mit der Öffentlichkeitsarbeit befasst sind.
Unter Umständen geben wir Ihre Daten an von uns beauftragte Dienstleister
(Sicherheitsdienst, Veranstaltungsmanagement, Kooperationspartner)
zum Zweck der Organisation und Durchführung sowie der Öffentlichkeitsarbeit weiter.
9
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
11
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
12
Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie mit dieser Regelung einverstanden sind.
13
Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf www.sherpa-trophy.de/aktuell.